Regelungen zum Arbeitsdienst

Alle Vereinsmitglieder sollen zur Gemeinschaft beitragen, und auch Kinder sollen an das Engagement für den Verein herangeführt werden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten mithelfen. Aktive Mitglieder sind deshalb zu wenigen Stunden Arbeitsdienst pro Jahr verpflichtet, die einerseits dem Unterhalt der Tennisanlage bzw. der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs („anlagenbezogener Arbeitsdienst“) sowie der Pflege des Vereinslebens („regulärer Arbeitsdienst“) dienen. Neuen Mitgliedern bietet der TC Schnaittach die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten, vergünstigten Mitgliedschaft in Form eines Schnupperjahres, bei der unter anderem kein Arbeitsdienst anfällt.

Der Umfang des Arbeitsdienstes richtet sich nach der der Mitgliedschaft und dem Alter des Mitglieds. Selbstverständlich erwarten wir von Kindern keine Mithilfe bei für sie ungeeigneten Arbeiten, sondern eine kindgerechte Beteiligung, etwa beim Aufräumen etc. oder auch die Mithilfe ihrer Eltern. Desgleichen erwarten wir von Personen ab 65 Jahren keinen Arbeitsdienst, der sie zu stark belasten würde.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über den Umfang des Arbeitsdienstes:

Art der MitgliedschaftArbeitsdienst
reguläranlagenbezogen
EinzelmitgliedschaftErwachsene ab 65 Jahren3 Stundenentfällt
Erwachsene bis 65 Jahre3 Stunden2 Stunden
Erwachsene in Ausbildung3 Stunden2 Stunden
Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr3 Stundenentfällt
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren2 Stundenentfällt
Familienmitgliedschaft5 Stunden2 Stunden
Passive Mitgliedschaftentfälltentfällt
Ehrenmitgliedschaftentfälltentfällt

Beispiele für anlagenbezogenen Arbeitsdienst sind das Aus- und Einwintern der Plätze, Platzpflege, Heckenschneiden, Rasenmähen, Reinigung und Reparatur des Vereinsheims und Unterstützung beim Ferienprogramm an. Anderweitige Unterstützung von Veranstaltungen, wie etwa das Beibringen von Kuchen bzw. Salaten oder Thekendienst, zählt hingegen nicht als anlagenbezogene Arbeit, sondern als regulär zu leistender Arbeitsdienst.

Wenigstens eine Stunde des anlagenbezogenen Arbeitsdienstes sollte jeweils bis Ende Mai erbracht werden, um die Tennisanlage für die Saison vorzubereiten. Der verbleibende Teil kann während des Jahres zur Pflege oder zum Saisonende zum Einwintern der Tennisanlage erbracht werden. Umfangreiche Arbeiten werden per Aushang am Vereinsheim, per Newsletter und in den Medien rechtzeitig angekündigt. Arbeitswillige Mitglieder melden sich bitte beim Platzreferenten bzw. in Vertretung bei Thomas Irmler zur Einteilung der anfallenden Arbeiten.

Nach Ausführung von Arbeiten sind die geleisteten Tätigkeiten in die im Vereinsheim ausgehängte Arbeitsdienstliste einzutragen, damit die Arbeitsleistung ordnungsgemäß abgerechnet werden kann.

Jede zusätzlich geleistete Arbeitsstunde wird in Form von drei Bonus-Gästespielerstunden abgegolten, d. h. das Vereinsmitglied kann für jede zusätzlich geleistete Stunde Arbeitsdienst drei Stunden gebührenfrei mit einem Gästespieler spielen. Nicht genutzte Bonus-Gästespielerstunden verfallen zum Ende des Kalenderjahres.

Mitglieder, die im Rahmen umfangreicherer Arbeiten an der Tennisanlage zusätzliche Stunden leisten wollen, können sich nach Rücksprache mit dem Platzreferenten einteilen lassen. Diese zusätzlichen Stunden honoriert der Verein mit einer angemessenen Vergütung. Der Verein verspricht sich von solchen Mitgliedern einen besonders engagierten und verantwortungsbewussten Arbeitseinsatz.

Bei Mitgliedern, die sich nicht zum Arbeitseinsatz melden, gehen wir davon aus, dass sie keinen Arbeitsdienst leisten möchten. Wer seinen Arbeitsdienst von vorne herein lieber gegen Gebühr abgelten möchte, teile dies bitte dem Platzreferenten mit, um die Einteilung des Arbeitsdienstes zu erleichtern. Für nicht geleisteten Arbeitsdienst wird eine Gebühr von 20 Euro pro Stunde erhoben, die im letzten Quartal des Jahres fällig und bei erteiltem Lastschriftmandat vom Konto eingezogen wird.