Werden im Sportbetrieb Verbandsstrafen und Ordnungsmaßnahmen gegen eine Mannschaft verhängt, ist diese verpflichtet, die Maßnahme zu tragen.
Wurde die Verbandsstrafe durch ein einzelnes Mitglied verursacht, hat dieses die Maßnahme zu tragen und den Verein und die Mannschaft im Innenverhältnis freizustellen.