Jugendförderprogramm

Der TC Schnaittach beabsichtigt, Kinder und Jugendliche für den Tennissport zu begeistern und sie behutsam an den Wettbewerbssport heranzuführen. Da dies ohne geschultes Personal kaum möglich ist, hat der Verein beschlossen, Kinder und Jugendliche finanziell zu unterstützen. Die Förderung wird durch öffentliche Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge der Kinder und Jugendlichen, durch Werbeeinnahmen und durch Spenden finanziert.

Rahmenbedingungen

Die Förderung erfolgt für die Sommersaison auf der Tennisanlage des TC Schnaittach für die Monate Mai bis Juli und für die folgende Wintersaison für die Monate September bis März. Nachdem der TC Schnaittach keine Tennishalle besitzt, erfolgt das Training in der Halle einer Tennisschule oder – insbesondere für Kinder – in der Turnhalle einer Schule in Schnaittach.

Die Beiträge zur Förderung werden jeweils zu Beginn des Kalenderjahres für den Sommer und für den folgenden Winter durch die Vorstandschaft festgelegt. Die Förderung sieht einen einmaligen Zuschuss pro Kind jeweils für das Sommer- und das Wintertraining vor.

Die Förderung erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr im laufenden Jahr des Förderprogramms, abschließend mit dem Sommertraining.

Gefördert wird das Training bei den Tennisschulen, die für den Verein tätig sind, und den Übungsleitern des TC Schnaittach.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Mitgliedschaft (ab Schnuppermitgliedschaft) beim TC Schnaittach und die Bereitschaft, in einer Mannschaft des TC Schnaittach aktiv bei den Medenspielen teilzunehmen. Das Wintertraining wird nur bei vorheriger Teilnahme am Sommertraining gefördert. Bei mehreren Vereinszugehörigkeiten erfolgt eine Förderung beim TC Schnaittach nur, wenn dieser Verein den Hauptverein darstellt, die Spiellizenz beim TC Schnaittach liegt und die Teilnahme am Mannschaftsbetrieb des TC Schnaittach erfolgt. Etwaige Ausnahmen hiervon können bei Spielgemeinschaften erfolgen; im Einzelfall entscheidet die Vorstandschaft.

Die Abrechnung der Förderbeiträge erfolgt direkt über die Tennisschule. Bei einem etwaigen Übungsleitertraining wird der zu zahlende Betrag für das Training abzüglich Förderung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Das Training in einer Tennishalle erfolgt über einen Zeitraum von ca. 30 Wochen. Das Training in einer Schulturnhalle über einen Zeitraum von ca. 20 Wochen.

Bei fristgerechter Kündigung der Mitgliedschaft – aktuell spätestens am 15. November zum 31. Dezember eines Kalenderjahres – entfällt die Förderung des laufenden Wintertrainings. Bereits erhaltene Förderbeiträge sind zurückzuerstatten.

Beiträge der Jugendförderung

Für die Wintersaison 2024/2025 sind folgende Fördersätze bewilligt:

  • Training in der Halle einer Tennisschule: einmalig 75 Euro pro Person
  • Training in einer Schulturnhalle mit Übungsleiter: einmalig 30 Euro pro Kind

Eine Förderung kann nur für eine der beiden Trainingsmöglichkeiten gewährt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Jugendwartin Sarah Engelhardt.